„Autohausrecht“

Neue Herausforderungen, sei es aufgrund sich ändernder gesetzlicher Vorgaben, sei es aufgrund Änderungen in den vertraglichen Beziehungen zu Automobilherstellern, bedürfen im Regelfall einer rechtlichen Beurteilung, bevor neue Prozesse bzw. Verträge mit Dritten etabliert werden. Vieles gilt es auch zu berücksichtigen, um Abmahnungen zu vermeiden. Hier braucht es Fachwissen rund um den Bereich Automotive, welches die strategischen Ausrichtungen mit einschlägiger juristischer Kompetenz kombiniert.

In Kooperation mit den Rechtsanwälten Andrea & Simmer (www.andrea-simmer.de), bieten wir diese strategische und juristische Kompetenz aus einer Hand, auf die Sie im Bedarfsfall zurückgreifen können.

Der Begriff „Autohausrecht“ betrifft keinen in der juristischen Lehre abschließend definierten Ausschnitt aus „dem Recht“, sondern ist eine Wortschöpfung , die in einem Wort all jene Rechtsfragen vereint, die Inhaber und Beschäftigte von Autohäusern in Deutschland jeden Tag beschäftigt. Es kommen hier Fragen aus so unterschiedlichen Rechtsgebieten wie dem Kaufrecht, dem Ordnungswidrigkeitenrecht und dem Wettbewerbsrecht sowie vielen weiteren Gebieten zusammen. Anliegen ist es dabei vor allem, der schnelllebigen Autobranche eine kompetente und trotzdem zeitnahe Rechtsberatung zuteilwerden zu lassen.

Schwierige Wege kompetent gemeinsam gehen.

Leistungen in diesem Bereich:

  • Kombination strategischer und juristischer Beratung mit einschlägiger Gesamtkompetenz.
  • Rechtsberatung im Einzelfall durch die Rechtsanwälte Andrae und Simmer.
  • Regelmäßige Updates zu automotiven Gesamt- und Rechtsthemen.


Aktuelle Themen:

EU-Warenkaufrichtlinie

Wie machen wir das?

„Ganzheitliche Betrachtung hilft im Vorfeld von Entscheidungen um deren Auswirkungen besser abwägen zu können“.

Trotzdem versuchen wir sie wo möglich mit unkomplizierten Entscheidungsprozessen zu unterstützen.